Stiftung der Christusträger-Schwestern

Im Mittelpunkt unserer Stiftung steht die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus durch Verkündigung und diakonische Aufgaben im In- und Ausland. Das Vermögen wird ethisch und nachhaltig angelegt.

Die Stiftung der Christusträger-Schwesternschaft ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.

Mit einer Zustiftung Zukunft gestalten

Mit Ihrer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und tragen dazu bei, dass es langfristig erhalten bleibt. Die daraus erwirtschafteten Erträge werden dauerhaft für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung eingesetzt.

So schafft Ihre Zustiftung eine nachhaltige Grundlage dafür, dass die Dienste der Christusträger auch in Zukunft Menschen erreichen und ihnen Hilfe und Hoffnung vermitteln können.

Steuerliche Vorteile

Eine Zustiftung kann mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Im Rahmen des allgemeinen Sonderausgabenabzugs können Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften grundsätzlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt werden.

Darüber hinaus können Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dieser besondere Abzugsbetrag kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren genutzt werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern gelten besondere Regelungen. Für die konkrete steuerliche Behandlung empfehlen wir, sich individuell steuerlich beraten zu lassen.

Über das eigene Leben hinauswirken-

Auch über den Tod hinaus können Sie in Ihrem Testament die Stiftung bedenken. Damit unterstützen Sie weit über die eigene Lebenszeit die Dienste der Christusträger.

Eine Weitergabe von erhaltenen Erbschaften an die Stiftung ist ebenfalls möglich und befreit von der Erbschaftssteuer bei Übertragung binnen 24 Monaten nach dem Erbfall. Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall auf eine steuerbegünstigte Stiftung übertragen, kann die hierfür gezahlte Erbschaftsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen erstattet werden.

Verantwortungsvoll angelegt

Das uns anvertraute Vermögen behandeln wir verantwortungsvoll. Bei der Vermögensanlage berücksichtigen wir neben den wirtschaftlichen Erfordernissen auch ethische Gesichtspunkte und Nachhaltigkeitskriterien.

Ihre Zustiftung bewahrt Vermögen – und schafft Möglichkeiten für die Zukunft.

Wenn Sie Fragen oder Interesse haben, wenden Sie sich bitte an Sr. Inge Majer.

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